Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen des Bestellers, die unseren Bedingungen entgegenstehen, werden nicht Vertragsbestandteil.

Wenn eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen in keinen Fall.

Angebot mit Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns entweder schriftlich bestätigt (Lieferungen mit Lieferzeit) oder durch eine Warenlieferung (Sofortlieferung) erledigt wird. Alle Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Angebote sind 6 Wochen gültig.

Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro (€), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit für einen bestimmten Bestellvorgang keine besondere Preisabsprache getroffen worden ist, gelten die am Liefertag gültigen Preise. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht eine zeitlich befristete Preisbindung ergibt.

Lieferzeit

Liefertermine werden unter Zugrundelegung des normalen Ablaufs der Fabrikation mit der gebotenen Sorgfalt angegeben und gelten nur annähernd. Auch wenn der Liefertermin kalendermäßig bestimmt ist, kommen wir nur nach erfolgter Mahnung in Verzug, es sei denn, dass ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart ist. Die Laufzeit der Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit der Bereitstellung bzw. dem Versand der Ware. Nachträgliche Änderungen verlängern die Lieferzeit angemessen. Auch muss der Besteller sonstige Vereinbarungen nachgekommen sein. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen, auch innerhalb eines Lieferverzuges. Beginn und Ende werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.  Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, sind wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller Schadenersatz verlangen kann. Abrufaufträge müssen innerhalb eines Jahres abgenommen werden.

Versand

Mangels anderer Vereinbarungen erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers nach der für uns günstigsten Versandart. Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und Rechnung des Bestellers abgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto. Bis 30 Tage ohne Abzug. Nach 30 Tagen zuzüglich Zinsen nach §§ 284 III und 288 BGB. Teilzahlungen oder zurückbehaltene Beträge sind nicht skontierfähig. Reparaturrechnungen sind ohne Abzug und sofort in bar zu bezahlen. Werden Schecks oder Wechsel zahlungshalber angenommen, gelten diese erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont-, Auskunfts- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Rechnungsnehmers und sind sofort in bar zu erstatten. Uns unbekannte Besteller werden nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme beliefert. Bei drohender oder erwiesener Zahlungsunfähigkeit  sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder von der Auftragserfüllung zurückzutreten. Sondervereinbarungen werden dadurch hinfällig. Auch sind wir sofort zu verständigen. Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Skontierungsanspruch für Rechnungen mit jüngerem Datum erlischt, wenn Rechnungen mit älterem Datum, deren Zahlungsziel überschritten ist, noch unbezahlt sind. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, auch wenn sie durch den Besteller zum Ausgleich für Rechnungen mit jüngerem Datum vorgesehen sind.

Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrecht

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache sind wir zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsvorgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsendbetrages ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller  ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt.  Soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben,  als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt bei uns.

Gewährleistung und Haftung

Wir garantieren die Lieferung einwandfreier Werkzeuge und Maschinen in der angebotenen Qualität, sowie zugesagten technischen Funktion bei richtigem Einsatz. Nachweislich fehlerhafte Ware wird im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl kostenfrei ersetzt oder nachgebessert. Bei Warenerhalt erkennbare Mängel sind spätestens binnen 8 Tagen anzuzeigen. Bei nicht Erkennbaren sind wir nach Erkennbarkeit unverzüglich zu verständigen, spätestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Wenn ein Gewährleistungsanspruch entsteht, haben wir das Recht zur Nachbesserung. Nach unserer Wahl können wir auch kostenfrei Ersatz leisten. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzleistung endgültig gescheitert sind, kann der Besteller auch Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufs) verlangen. Besteller, die Nichtkaufleute sind, müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen rügen. Für Folgeschäden und Verzugsschäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Auch für sonstige Schadenersatzansprüche haften wir nur, sofern uns grobes Verschulden nach-gewiesen wird. Die Gewährleistungsfrist erlischt bei unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung und bei Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder durch von ihm Beauftragte ohne unsere vorherige Zustimmung. Für nicht selbst hergestellte Waren treten wir unsere eigenen Gewährleistungsansprüche an den Besteller ab. Wir haften hier nur dann, wenn der Besteller den Hersteller zuvor gerichtlich in Anspruch genommen hat.

Teillieferungen und Mengenabweichungen

Teillieferungen behalten wir uns vor und behandeln sie als Auftragseinheit. Fertigungs- und verpackungsbedingte Mengenabweichungen, sofern sie sich im Rahmen bewegen, behalten wir uns ebenfalls vor.

Warenretouren

Diese sind vorher mit uns abzustimmen. Sie haben für uns kostenfrei zu erfolgen, es sei denn, wir hätten diese zu vertreten. Sonder- und Einzelanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Die durch eine von uns nicht zu vertretende Warengutschrift entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Dornhan, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann sind, ist Rottweil. Wir behalten uns aber vor, auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen. Sind einzelne Punkte unserer Geschäftsbedingungen durch andere Vereinbarungen ersetzt, bleiben die übrigen trotzdem verbindlich. Für Lieferungen ab einem Ort in der BRD gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für einen Scheck- oder Wechselprozess, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir behalten uns aber das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich Deutschem Recht.

Die beiderseitigen Vertragsrechte dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.